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Fachtutorial: Designschutz – Was ist beim Schutz des „Look & Feel“ zu beachten?

Die ästhetische Erscheinungsform – Gestalt, Farbe, Form – kann als gewerbliches Schutzrecht angemeldet werden. Dieses Schutzrecht würde früher als Geschmacksmusterschutz bezeichnet.

Rechtsanwalt Christoph Vischer, LL. M. oder Rechtsanwalt Dr. Udo W. Herberth, LL. M. aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bieten Dir einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups wie folgt darstellen:

  • Was ist als Design schützbar?
  • Gilt der Designschutz auch für Software bzw. macht dieser Sinn?
  • Welchen Nutzen habe ich durch eine Anmeldung?
  • Wie stark ist das Schutzrecht?
  • Wie bereite ich die Designanmeldung vor?
  • Welche Unterstützung bieten Markenanwälte?
  • Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

 

Referent:
Rechtsanwalt Christoph Vischer, LL.M. [Weickmann & Weickmann, Patent- und Rechtsanwälte PartmbB]

Über diesen Link kannst du dich zum Fachtutorial „Designschutz“ anmelden.

Alle Informationen zu diesem und weiteren Tutorials von BayStartUP findest Du hier.

Datum

Mrz 11 2022
Vorbei!

Uhrzeit

13:30 - 14:30
BayStartUP

Veranstalter

BayStartUP
Website
https://www.baystartup.de/

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